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Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz:

Kabinettsbeschluss zur Einführung der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024.

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Ab 1. Dezember 2023 soll eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt werden.

Einen Überblick über grundlegende Änderungen dieser Gesetzesanpassung finden Sie unter: toll-collect.de